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Kennzeichnung des Blogs nach Richtlinien des Jugendmedienschutzgesetzes

Am 1. Januar 2011 wurde das neue Jugendmedienschutzgesetz eingeführt, welches von Blogbetreibern eine eindeutige Kennzeichnung der Altersfreigabe ihrer Einträge fordert. Da dieser Blog in einem Artikel das Spiel FEAR 3 2, welches gemäß JuSchG §7 ab 18 freigegeben ist, behandelt (sogar mit Bildern), wurde dieses Blog heute von den zuständigen Institutionen des Bundesministerium für Medien und Aufklärung verwarnt.

Als Konsequenz zeichnen auch wir ab heute das Blog entsprechend. Ich bitte um Verständnis, aber für viele der Leser wird sich ja ohnehin nichts ändern.

War natürlich ein Witz. Für Zu-Spät-Kommer hier, wie es ausgesehen hat: https://acureus.com/April.png

6 Antworten auf „Kennzeichnung des Blogs nach Richtlinien des Jugendmedienschutzgesetzes“

Stimmt, ist FEAR 2. Die Kennzeichnung ist rein technischer Natur und sollte dem Normalnutzer eigentlich nicht auffallen. Dein Alter wird anhand der Mausbewegung errechnet und entsprechender Inhalt wird zensiert.

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